Architektur und Raumentwicklung

Hochschule Liechtenstein

Kontakt
Hochschule Liechtenstein
Dipl.-Ing. Carmen Rist-Stadelmann
Fürst-Franz-Josef-Strasse
9490 Vaduz
Liechtenstein

Sprechstunde:
DI 10.00 - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon +423 265 11 25
Fax +423 265 11 21



Standort / Anreise

Externe Experten:

Frei Maurus, Chur - Vertreter SIA Sektion Graubünden 

Hackl Martin, Röthis - Vetreter Innung Bau Vorarlberg

Kranz Siegbert, Vaduz -
Vertreter LIA


Meierhofer René, Laax - Vertreter SIA Sektion Graubünden


Interne Experten:
Hansjörg Hilti
Urs Meister
Dieter Jüngling

Berufspraxis Präsentation:
26.03.2010: 09.30 Uhr
16.04.2010: 09.30 Uhr
Berufspraxis
 
 
VORPRAXIS BACHELORSTUDIUM

Zulassungsbedingung zum Bachelorstudium an der Hochschule Liechtenstein ist der Nachweis einer Vorpraxis von 400 Stunden. Für Maturanden ohne technische Ausbildung sind diese 400 Stunden Vorpraxis vorzugsweise in Form eines Baustellenpraktikums im Bau- oder Baunebengewerbe nachzuweisen. Die Ausbildung in einem bautechnischen Beruf oder an einer bautechnischen Mittelschule wird von der Hochschule Liechtenstein bereits als Vorpraxis anerkannt.

BERUFSPRAXIS IM BACHELORSTUDIUM

Das Modul Berufspraxis dient der Verknüpfung von Theorie und Praxis und wird als semesterübergreifendes Seminar geführt. Nach Studienbeginn und vor Abschluss des Bachelorstudiums sind 540 Stunden Berufspraxis nachzuweisen. Je nach persönlichem Studienverlauf können diese 540 Stunden während der sechs Semester des Bachelor - Studiengangs oder als Block während eines Urlaubssemester geleistet werden und erfolgen bevorzugt in einem Architekturbüro.

Die individuellen Praktikumsstellen müssen von den Studierenden selbst organisiert werden. Die Hochschule Liechtenstein unterstützt die Studierenden bei der Praktikumssuche, indem sie Praktikumsanfragen an die Hochschule Liechtenstein über die Studentenhomepage an die Studierenden weiterleitet und zusätzlich vor dem Architekturinstitut ausgehängt. Es obliegt den Studierenden sicher zu stellen, dass das Arbeitsverhältnis zur Erlangung der vorgeschriebenen Berufspraxis den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Hochschule lehnt jede Verantwortung und Haftung in dieser Hinsicht ab.

Vor Beginn des Berufspraktikums trifft die Hochschule Liechtenstein mit dem Arbeitsgeber und den Studierenden eine schriftliche Vereinbarung. Diese schriftliche Vereinbarung B01 ist vor Antritt des Praktikums der Modulleitung zur Genehmigung der Praktikumsstelle vorzulegen. Während des Praktikums ist ein verpflichtendes Betreuungsgespräch mit der Modulleitung Berufspraxis zur Überprüfung des Praktikums erforderlich.

Nach Beendigung des Praktikums präsentieren die Studierenden ihre geleistete und dokumentierte Arbeit (Deckblatt Dokumentation B02 und Beschreibung Dokumentation B04) einem Gremium bestehend aus einem Vertreter der Studienleitung, einem externen Experten und der Modulleitung Berufspraxis. Anschliessend werden die Berufspraktika von diesem Gremium bewertet und testiert. Dabei werden die erlernten und angewendeten Praktikums Erfahrungen in den Zusammenhang des individuellen Curriculums der Studierenden gestellt und vor diesem Hintergrund gewertet. In diesem Sinne ist die Berufspraxis ein wichtiger und integraler Bestandteil der Hochschulausbildung.

Für detaillierte Informationen siehe Richtlinien Berufspraxis B05.